Kontakt
Bei Fragen, Vorschlägen oder Feedback können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden Ihnen schnellstmöglich antworten.
Unsere Beratungszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. In Notfällen können Sie uns selbstverständlich rund um die Uhr erreichen.
Postanschrift
Böllenbachweg 8
55234 Eppelsheim
Hinweis für die Kostenübernahme bei Wasserschäden:
Haftpflichtversicherung: Wenn der Wasserschaden durch Ihr Verschulden verursacht wurde (z. B. durch einen Leitungsbruch oder ein überlaufendes Badewasser), könnte Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, wenn Sie für den Schaden Dritten gegenüber haftbar sind.
Hausratversicherung: Diese Versicherung kann Wasserschäden an persönlichen Gegenständen in Ihrer Wohnung abdecken. Sie muss jedoch in der Regel explizit den Schutz gegen Wasserschäden beinhalten. Schäden durch Leitungswasser, Regenwasser oder Überschwemmungen sind oft abgedeckt, während Schäden durch undichte Geräte möglicherweise ausgeschlossen sind.
Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, die durch Wasser verursacht werden, z. B. durch Rohrbrüche oder Wassereinbruch. Auch hier ist es wichtig, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen.
Schadensmeldung: Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden und alle notwendigen Beweise (Fotos, Protokolle) zu sammeln.